Rechtsprechung
   LG Hamburg, 23.03.2015 - 318 O 62/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,49939
LG Hamburg, 23.03.2015 - 318 O 62/14 (https://dejure.org/2015,49939)
LG Hamburg, Entscheidung vom 23.03.2015 - 318 O 62/14 (https://dejure.org/2015,49939)
LG Hamburg, Entscheidung vom 23. März 2015 - 318 O 62/14 (https://dejure.org/2015,49939)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,49939) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 26.02.2013 - XI ZR 498/11

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Verjährungsfristbeginn für

    Auszug aus LG Hamburg, 23.03.2015 - 318 O 62/14
    Dies ist der Fall, wenn der Anleger positive Kenntnis davon hat, dass die ihn beratende Bank Provisionen für das Anlagegeschäft erhält, deren Höhe sie ihm nicht mitteilt (BGH NJW 2013, 1801 ff, zitiert nach juris).

    Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme hatte der Kläger hier Kenntnis davon, dass die Beklagte eine Vergütung in Form des Agio erhalten sollte, so dass die Verjährung bereits mit Zeichnung zu laufen begann (vgl. hierzu BGH NJW 2013, 1801 ff).

  • BGH, 11.10.2007 - IX ZR 105/06

    Darlegungs- und Beweislast für den Hinweis des Rechtsanwalts auf die Abhängigkeit

    Auszug aus LG Hamburg, 23.03.2015 - 318 O 62/14
    Auch bei einer verhaltensbezogenen, also nicht auf einen Erfolg bezogenen Pflicht hat der Gläubiger in der Regel den vollen Beweis einer Pflichtverletzung zu erbringen, was insbesondere für den Schadensersatzanspruch aufgrund der Verletzung einer Beratungs-, Hinweis oder Aufklärungspflicht gilt (vgl. BGH NJW 2008, 371; Palandt-Grüneberg, a.a.O., § 280 Rn 35).
  • BGH, 11.05.2006 - III ZR 205/05

    Darlegungs- und Beweislast bei Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen eines

    Auszug aus LG Hamburg, 23.03.2015 - 318 O 62/14
    Der Kläger, der danach darlegungs- und beweisbelastet dafür ist, den Prospekt nicht rechtzeitig erhalten zu haben (BGH NJW-RR 2006, 1345; BGH BKR 2010, 118 zitiert nach juris), hat diesen Beweis nicht erbracht.
  • BGH, 19.11.2009 - III ZR 169/08

    Verjährung einer Schadensersatzforderung aus einem Anlagevermittlungsvertrag oder

    Auszug aus LG Hamburg, 23.03.2015 - 318 O 62/14
    Der Kläger, der danach darlegungs- und beweisbelastet dafür ist, den Prospekt nicht rechtzeitig erhalten zu haben (BGH NJW-RR 2006, 1345; BGH BKR 2010, 118 zitiert nach juris), hat diesen Beweis nicht erbracht.
  • BGH, 06.07.1993 - XI ZR 12/93

    Beratungs- und Prüfungspflichten der Bank bei ausländischen Wertpapieren

    Auszug aus LG Hamburg, 23.03.2015 - 318 O 62/14
    Zwischen der Erblasserin und der Beklagten ist (konkludent) ein Beratungsvertrag, nicht nur ein Vermittlungsvertrag zustande gekommen, weil der Kläger als Vertreter und der Zeuge W. ein Beratungsgespräch geführt haben (hierzu BGHZ 123, 126 BGH NJW 2004, 1868 ff., zitiert nach juris).
  • BGH, 13.01.2004 - XI ZR 355/02

    Beratungspflichten der Bank bei Empfehlung eines Bauherrenmodells; Rechtsnatur

    Auszug aus LG Hamburg, 23.03.2015 - 318 O 62/14
    Zwischen der Erblasserin und der Beklagten ist (konkludent) ein Beratungsvertrag, nicht nur ein Vermittlungsvertrag zustande gekommen, weil der Kläger als Vertreter und der Zeuge W. ein Beratungsgespräch geführt haben (hierzu BGHZ 123, 126 BGH NJW 2004, 1868 ff., zitiert nach juris).
  • BGH, 08.05.2012 - XI ZR 262/10

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Beweislastumkehr bei

    Auszug aus LG Hamburg, 23.03.2015 - 318 O 62/14
    Eire solche Aufklärung hat immer dann zu erfolgen, wenn Zahlungen fließen und die Bank ein für den Kunden nicht erkennbares wirtschaftliches Eigeninteresse hat (BGH WM 2012, 1337).
  • BGH, 11.12.2014 - III ZR 365/13

    Haftung bei Kapitalanlageberatung: Aufklärungspflichten im Rahmen der Beteiligung

    Auszug aus LG Hamburg, 23.03.2015 - 318 O 62/14
    Es genügt, wenn darauf hingewiesen wird, dass die Veräußerungsmöglichkeiten der Beteiligung mangels eines geregelten Marktes praktischen Schwierigkeiten begegnen können (BGH WM 2015, 128).
  • BGH, 23.04.2012 - II ZR 75/10

    Prospekthaftung: Nichteintritt der prognostizierten Nettodurchschnittsverzinsung

    Auszug aus LG Hamburg, 23.03.2015 - 318 O 62/14
    Ob ein Prospekt unrichtige oder unvollständige Angaben enthält, ist nach dem Gesamtbild zu beurteilen, das sich bei einer von dem Anleger zu erwartenden sorgfältigen und eingehenden Lektüre des Prospekts ergibt (BGH ZIP 2013, 315, Rn. 10, zitiert nach juris; NJW-RR 2012, 1312, Rn. 13, zitiert nach juris).
  • BGH, 10.07.2012 - XI ZR 272/10

    Bankenhaftung bei Kapitalanlagegeschäft: Rückabwicklung einer

    Auszug aus LG Hamburg, 23.03.2015 - 318 O 62/14
    Dies gilt auch dann, wenn die Übertragung der Beteiligung von der Zustimmung Dritter abhängt (BGH NJW 2012, 2951 Rn. 11, zitiert nach juris).
  • BGH, 23.10.2012 - II ZR 294/11

    Prospekthaftung bei geschlossenem Immobilienfonds: Erfordernis der eindeutigen

  • OLG Köln, 26.02.2015 - 24 U 112/14

    Pflichten des Anlageberaters zur Darstellung des Haftungsrisikos des

  • OLG Hamm, 16.04.2013 - 27 U 139/12

    GmbH; Stammeinlage; Einzahlung; Beweislast

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht